Bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung, wenn Sie beispielsweise die notwendige Zuverlässigkeit nicht besitzen, kann eine Untersagung für das erlaubnisfreie Gaststättengewerbe erfolgen.
Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Rechtsgrundlage
- § 31 Gaststättengesetz (GastG),
- § 35 Gewerbeordnung (GewO).
Was sollte ich noch wissen?
Die Untersagung kann auch vor Beginn des Betriebes eines erlaubnisfreien Gaststättengewerbes erfolgen.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht ( Bauantrag ).
Ansprechpartner/in
Frau S. Saalfeld | |
Amt Siek, Zimmer 12 // EG Hauptstraße 49 22962 Siek Telefon: 04107 8893-220 E-Mail: Zum Kontaktformular |
Infobereich
Aktuelle Meldungen
22.11.2024 Tannenbaumanleuchten in Stapelfeld
21.11.2024 Weihnachtsmärchen in Brunsbek
21.11.2024 Siek: Verkehrseinschränkungen Bülthorst