Bürgerinnen und Bürger mit einem Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Landesamtes für Soziale Dienste können einen Schlüssel für Behindertentoiletten erhalten, wenn das Merkzeichen aG, G, H, Bl oder das Merkzeichen G mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 70 aufwärts vorliegt oder kein Merkzeichen erteilt wurde, aber ein GdB von 90 aufwärts gegeben ist.
Ebenfalls erhalten an Multipler Sklerose, Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa Erkrankte einen Schlüssel, sofern sie einen entsprechenden Arztbericht oder eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Der Schlüssel ist im gesamten Bundesgebiet, in Österreich, in der Schweiz und einigen weiteren europäischen Ländern für Behindertentoiletten auf Autobahnraststätten und in vielen Städten nutzbar.