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Erlaubnis für den Bau einer Gehwegfahrt beantragen

Allgemeine Informationen

Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.

Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

Hierfür benötigen Sie vorab eine Erlaubnis des örtlich zuständigen Tiefbauamtes. Das Tiefbauamt kann Ihnen konkrete Vorschriften nennen, wie die Gehwegüberfahrt gebaut werden muss.

Verfahrensablauf
  • Sie beantragen den Bau der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
  • Der Antrag wird geprüft.
  • Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vor-Ort-Termin organisieren und durchführen.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt bauen lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).
An wen muss ich mich wenden?
  • Regionales Tiefbauamt
  • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Voraussetzungen

Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag, sofern vorhanden
  • Gegebenenfalls erforderliche Anlagen (zum Beispiel Katasterplan, Lageplan)
Welche Gebühren fallen an?
  • :22,00 EUR
    Die Gebühr wird vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein erhoben, wenn dieser zuständig ist.

Sie tragen die Kosten für den Bau der Gehwegüberfahrt.

Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in der Straßenbauverwaltung des Landes Schleswig-Holstein

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können die Arbeiten beginnen, sobald Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Bearbeitungsdauer

Individuell je nach Aufwand.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr H. Hagendorf
Amt Siek
Hauptstraße 49
22962 Siek
Telefon: 04107 8893-330
E-Mail: Zum Kontaktformular
Herr I. Izetov
Amt Siek, Zimmer 7 // EG
Hauptstraße 49
22962 Siek
Telefon: 04107 8893-331
E-Mail: Zum Kontaktformular
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