Für die wesentliche Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden. Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Externe Ansprechpartner/in
Kreis Stormarn - Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser - 433 Wasser Mommsenstraße 13 23843 Bad Oldesloe Telefon: 04531160-1095 E-Mail: wasserwirtschaft@kreis-stormarn.deÖffnungszeiten: Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin. Aylin Maksimovic Kreis Stormarn - Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser - 433 Wasser |
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