Bauleitplanung
Das Wort „Bauleitplanung“ umfasst drei Begriffe: Bauen – Leiten – Planen.
Das bedeutet: die Gemeinde steuert gemeindliche und private Hochbauvorhaben im Rahmen einer Planung.
Als Grundlage wird dafür ein Flächennutzungsplan (F-Plan) aufgestellt. Dieser umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Der F-Plan zeigt die tatsächlichen und geplanten Nutzungen der Flächen in der Gemeinde auf.
Im Flächennutzungsplan werden z.B.
- Flächen für Wohnhäuser
- Flächen für gewerbliche Gebäude
- Landwirtschaftliche Flächen
- Sondergebiete, z.B. für ein Altenheim oder einen Supermarkt
dargestellt.
Diese Einteilungen sind notwendig, um dann z.B. auf einer Fläche für Wohnhäuser einen Bebauungsplan aufstellen zu können.
Bebauungspläne (B-Pläne) sind notwendig, um auf einer kleinen Fläche u. a. zu regeln,
- welche Art von Gebäuden errichtet werden dürfen,
- wie hoch und wie groß diese sein können,
- wie die Straße verläuft, über die das Baugrundstück angefahren werden kann.
Wirksame Flächennutzungspläne und rechtskräftige Bebauungspläne können im Amt Siek während der Sprechstunden eingesehen oder per Mail abgefordert werden bzw. werden nach und nach online veröffentlicht (siehe Reiter "F-Pläne" oder "B-Pläne").