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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/001/0133

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt die Annahme der Zuweisung für den Radverkehr gem. § 33a FAG in Höhe von 14.479,72€ der Gemeinden Braak, Siek, Stapelfeld.

Der Amtsvorsteher wird ermächtigt über eine Auftragsvergabe zur Mittelverwendung zu entscheiden und, falls erforderlich, zur Kostendeckung eine überplanmäßige Ausgabe (ÜPL) freizugeben. 

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Sachverhalt

Über das Haushaltsbegleitgesetz 2024 wurde der § 33 a FAG eingeführt. Kreise und Gemeinden erhalten in 2024 zweckgebundene Zuweisungen zur Förderung des Radverkehrs (Kreise 12 Millionen, Gemeinden 8 Millionen Euro). Die Verteilung erfolgt über einen festen Verteilungsschlüssel.

  • Die Mittel müssen in 2024 verwendet werden.Sie sind nicht ins nächste Jahr übertragbar.
  • Es muss sich um neue/zusätzliche Maßnahmen handeln.
  • Es sind nur investive Maßnahmen möglich (Ausnahme Wurzelaufbrüche).

 

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Finanz. Auswirkung

Bei Annahme der Zuweisung: Ertrag über 14.479,72€

 

Bei Mittelverwendung ist die Deckung über Budget 01-INV-FB3 und über die Budgetebene 01-FB3 INV gegeben. 

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Anlagen

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