Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/006/215
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 8B (neu) - Teilbereich I, 4. Änderung der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: für das Grundstück Groot Redder 2, Flurstück 21/39 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Stapelfeld Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- (310)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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18.07.2016
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Bereit
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss
Für das Grundstück 'Groot Redder 2', Flurstück 21/39 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Stapelfeld, wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8B (neu) – Teilbereich 1 - aufgestellt.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende Planungsziele werden verfolgt:
-Berücksichtigung der geänderten Nutzungsabsichten durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) anstelle eines Dorfgebietes (MD);
-Vorgabe von planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften im Interesse einer Gliederung der Reihenhauszeile;
-Förderung der Innenentwicklung durch Nachnutzung einer künftig fortfallenden Scheune;
-Aktivierung von Baulandreserven im Innenbereich.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro für Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt. Die mit der Planung verbundenen Kosten werden durch den Grundeigentümer erstattet.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Grundeigentümer des Grundstücks Groot Redder 2 beabsichtigt, das Grundstück mit einem Reihenhaus mit 7 Wohneinheiten zu bebauen.
Die Gemeindevertretung hat der Planung bereits grundsätzlich zugestimmt.
Ein städtebaulicher Vertrag zur Sicherung der Planungskosten wurde zwischenzeitlich geschlossen.
Nach einem Abstimmungsgespräch mit dem Städteplaner, der Gemeinde und dem Grundeigentümer überarbeitet der Grundeigentümer das Bebauungskonzept.
Das Planungsbüro erstellt anschließend einen ersten Planentwurf.
Dieser wird voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Bauausschusses vorliegen.
Zur Einleitung des Planverfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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201,6 kB
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