Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/005/195
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 17A - 1. Änderung und Ergänzung - der Gemeinde Siek Gebiet: östlich "Jacobsrade", nördlich "Hauptstraße" und westlich der Liegenschaft Hauptstraße Hausnummer 1 Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- (310)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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09.06.2016
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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29.06.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet östlich "Jacobsrade", nördlich "Hauptstraße" und westlich der Liegenschaft Hauptstraße Hausnummer 1, wird die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17A aufgestellt.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende Planungsziele werden verfolgt:
-Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines Lebensmittelmarktes im Interesse einer zukunftsfähigen Absicherung des Standortes;
-Vermeidung bzw. Verminderung außerörtlicher Einkaufsfahrten;
-Erhöhung der Attraktivität der Gemeinde als Wohnstandort und der Identifikation der Einwohner mit ihr.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro für Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt. Die mit der Planung verbundenen Kosten sind im Haushalt 2016 eingeplant.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Betreiber des Edeka-Marktes in Siek plant eine Erweiterung des Marktes.
Nach den Festsetzungen des derzeit maßgebenden Bebauungsplanes Nr. 17A ist eine Verkaufsfläche von insgesamt 1.200 m² zulässig, die nun, nach Gesprächen mit der Landesplanungsbehörde und der Gemeinde Großhansdorf, auf 1.450 m² vergrößert werden soll.
Um die Erweiterung realisieren zu können, ist die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17A erforderlich.
Die Übernahme der Planungskosten wurde durch einen städtebaulichen Vertrag abgesichert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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84,7 kB
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