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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/006/193

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet südlich "Alte Landstraße" (L222), nördlich "Hauptstraße" (K107), östlich der Gemeindegrenze zu Hamburg wird der Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Stapelfeld aufgestellt.

Planungsziel ist die Festsetzung eines Gewerbegebiets zur Umsetzung des länderübergreifenden und interkommunalen Gewerbegebiets.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Erarbeitung des Bebauungsplans und der Begleitung des Planverfahrens wird das Planungsbüro Architektur und Stadtplanung, Baum - Schwormstede GbR, Graumannsweg 69, 22087 Hamburg, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeinde beabsichtigt im Bereich der Gemeindegrenze zur Freien und Hansestadt Hamburg eine gewerbliche Entwicklung einzuleiten, um die bestehende und zukünftige Nachfrage an Gewerbeflächen zu decken. Im Vorwege wurde ein landerübergreifendes und interkommunales Gutachten zur Gewerbeflächenentwicklung erarbeitetet, in dem die Gewerbeflächenentwicklung sowie die landschaftlichen Rahmenbedingen übergeordnet im Raum Hamburg-Rahlstedt, Barsbüttel und Stapelfeld betrachtet wurden. Die Entwicklung des gemeinsamen Gewerbegebiets zwischen Stapelfeld und Hamburg-Wandsbek südlich und östlich des bestehenden Merkur Parks in Hamburg-Wandsbek ist ein Ergebnis des Gutachtens, das mit dieser Bauleitplanung nunmehr auf Gebiet der Gemeinde Stapelfeld konkretisiert werden soll.

Die WAS (Wirtschafts- u. Aufbaugesellschaft Stormarn mbH) hat signalisiert, die erforderliche Planung und Erschließung des Gewerbegebiets in Abstimmung mit der Gemeinde übernehmen zu wollen. Im Auftrag der WAS hat das Büro Industrie Planung ein interkommunales städtebauliches Funktionskonzept entwickelt, das auch für den Geltungsbereich des Gewerbegebiets in Stapelfeld als Grundlage für die weitere Bauleitplanung dienen soll.

Die Verkehrserschließung und -gestaltung, insbesondere der geplante Knotenpunkt an der Stapelfelder Straße (K 107) sollen so gestaltet werden, dass zusätzliche Verkehre in der Ortsdurchfahrt durch Stapelfeld vermieden werden.

 

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Anlagen

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