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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/004/234-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Hoisdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, werden geprüft und wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.

 

b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet südöstlich „Moorweg“, nordöstlich „Achtern Diek“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

Der überarbeitete Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB für die Zeit von zwei Wochen erneut öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Zeit vom 14.03.2016 bis zum 13.04.2016 hat die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB stattgefunden. Parallel wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Auslegung informiert.

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Der Kreis Stormarn hat als Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben, die eine Änderung der Planunterlagen erfordert und dadurch einer erneuten Auslegung bedarf.

 

Nach der Beratung im Bauausschuss am 09.05.2016 wurde der Planentwurf geringfügig geändert (RW-Leitung).

 

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Anlagen

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