Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/004/236-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
a) Aufhebung des Aufstellungsbeschluss vom 23.11.2015

Der Aufstellungsbeschluss vom 23.11.2015 wird aufgehoben.

 

b) Neufassung des Aufstellungsbeschlusses

Für das Gebiet Ortsteil Oetjendorf, westlich Oetjendorfer Landstraße (L90), Oetjendorfer Landstraße 57 bis 65 (nur ungerade Hausnummern) wird der Bebauungsplan Nr. 23 aufgestellt.

 

Folgende Planungsziele werden verfolgt:

-Entwicklung von Baugrundstücken entlang der Oetjendorfer Landstraße

-Festlegung der Bebauungsmöglichkeiten

-Berücksichtigung der landschaftlichen Elemente und Schaffung eines dörflichen Ortsrandes

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro Planlabor Stolzenberg, Detlev Stolzenberg, St. Jürgen- Ring 34, 23564 Lübeck, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

c) Billigung der Planunterlagen

Der Planvorentwurf mit Stand vom 23.05.2016 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 21.03.2016 beschlossen, den vorgesehenen Geltungsbereich durch Herausnahme der südlich gelegenen Streuobstwiese zu verkleinern.

Zur Klarstellung wird der Aufstellungsbeschluss vom 23.11.2015 aufgehoben und mit dem jetzt vorgesehenen Geltungsbereich neu beschlossen.

 

Der Grundeigentümer hat seine Planungsvorstellungen konkretisiert und bittet mit beigefügtem Schreiben um Zulassung von 4 Wohneinheiten im geplanten Doppelhaus. Die Gemeinde wird um Beratung gebeten.

 

Die aus der Beratung des Bauausschusses entstandenen Änderungswünsche wurden durch das Planungsbüro in den beigefügten Planentwurf eingearbeitet.

 

Desweiteren bittet der Grundeigentümer um Verbreiterung des Baufensters auf dem Grundstück mit 1.510m², um die vier Wohneinheiten flexibler gestalten zu können.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...