Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/006/192
Grunddaten
- Betreff:
-
30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld, Kreis Stormarn Gebiet: südlich "Alte Landstraße" (L222), nördlich "Hauptstraße" (K107), östlich der Gemeindegrenze zu Hamburg Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 61.26.10 (310)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stapelfeld
|
Vorberatung
|
|
|
23.05.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Stapelfeld
|
Entscheidung
|
|
|
06.06.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 30. Änderung für das Gebiet südlich "Alte Landstraße" (L222), nördlich "Hauptstraße" (K107), östlich der Gemeindegrenze zu Hamburg (s. beigefügten Lageplan), aufgestellt.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:
Darstellung gewerblicher Bauflächen zur Umsetzung des länderübergreifenden und interkommunalen Gewerbegebiets.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Erarbeitung der Flächennutzungsplanänderung und der Begleitung des Planverfahrens wird das Planungsbüro Architektur und Stadtplanung, Baum - Schwormstede GbR, Graumannsweg 69, 22087 Hamburg, beauftragt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde beabsichtigt im Bereich der Gemeindegrenze zur Freien und Hansestadt Hamburg eine gewerbliche Entwicklung einzuleiten, um die bestehende und zukünftige Nachfrage an Gewerbeflächen zu decken. Im Vorwege wurde ein landerübergreifendes und interkommunales Gutachten zur Gewerbeflächenentwicklung erarbeitetet, in dem die Gewerbeflächenentwicklung sowie die landschaftlichen Rahmenbedingen übergeordnet im Raum Hamburg-Rahlstedt, Barsbüttel und Stapelfeld betrachtet wurden. Die Entwicklung des gemeinsamen Gewerbegebiets zwischen Stapelfeld und Hamburg-Wandsbek südlich und östlich des bestehenden Merkur Parks in Hamburg-Wandsbek ist ein Ergebnis des Gutachtens, das mit dieser Bauleitplanung nunmehr auf Gebiet der Gemeinde Stapelfeld konkretisiert werden soll.
Im wirksamen Flächennutzungsplan wird das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche dargestellt, so dass eine Änderung der Darstellung zu einer gewerblichen Baufläche erforderlich wird. Neben der Änderung des Flächennutzungsplans ist ein Zielabweichungsverfahren von den Zielen der Raumordnung zu beantragen, weil im Regionalplan I von 1998 im Bereich des Plangebiets ein regionaler Grünzug dargestellt wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
430,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|