Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/004/236
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Hoisdorf für das Gebiet Ortsteil Oetjendorf, westlich Oetjendorfer Landstraße (L90), Oetjendorfer Landstraße 57 bis 65 (nur gerade Hausnummern) a) Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.11.2015 b) Neufassung des Aufstellungsbeschlusses c) Billigung der Planunterlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 61.24.20 (310)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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09.05.2016
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Bereit
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Aufhebung des Aufstellungsbeschluss vom 23.11.2015
Der Aufstellungsbeschluss vom 23.11.2015 wird aufgehoben.
b) Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Für das Gebiet Ortsteil Oetjendorf, westlich Oetjendorfer Landstraße (L90), Oetjendorfer Landstraße 57 bis 65 (nur ungerade Hausnummern) wird der Bebauungsplan Nr. 23 aufgestellt.
Folgende Planungsziele werden verfolgt:
-Entwicklung von Baugrundstücken entlang der Oetjendorfer Landstraße
-Festlegung der Bebauungsmöglichkeiten
-Berücksichtigung der landschaftlichen Elemente und Schaffung eines dörflichen Ortsrandes
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro Planlabor Stolzenberg, Detlev Stolzenberg, St. Jürgen- Ring 34, 23564 Lübeck, beauftragt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.
c) Billigung der Planunterlagen
Der Planvorentwurf mit Stand vom 09.05.2016 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 21.03.2016 beschlossen, den vorgesehenen Geltungsbereich durch Herausnahme der südlich gelegenen Streuobstwiese zu verkleinern.
Zur Klarstellung wird der Aufstellungsbeschluss vom 23.11.2015 aufgehoben und mit dem jetzt vorgesehenen Geltungsbereich neu beschlossen.
Der Grundeigentümer hat seine Planungsvorstellungen konkretisiert und bittet mit beigefügtem Schreiben um Zulassung von 4 Wohneinheiten im geplanten Doppelhaus. Die Gemeinde wird um Beratung gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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378,5 kB
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2
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282,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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7,2 MB
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