Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/005/168
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 15 - 1. Änderung der Gemeinde Siek Gebiet: nordöstlich "Hauptstraße", südöstlich der Grundstücke Hauptstraße 47a und Dohm 12, südlich Dohm, nordwestlich der Grundstücke Hoisdorfer Weg 1 - 3a Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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12.04.2016
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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26.04.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Aufhebung des Beschlusses vom 15.03.2016
Der in der Sitzung am 15.03.2016 zu TOP 17 gefasste Beschluss bezüglich des Planungsauftrages an das Büro Evers & Küssner wird aufgehoben.
Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet nordöstlich "Hauptstraße", südöstlich der Grundstücke Hauptstraße 47a und Dohm 12, südlich Dohm, nordwestlich der Grundstücke Hoisdorfer Weg 1 - 3a, wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 aufgestellt.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Folgendes Planungsziel wird verfolgt:
-Als Maßnahme der Innenentwicklung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung geschaffen werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro für Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt. Die mit der Planung verbundenen Kosten sind im Haushalt 2016 eingeplant.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Siek beabsichtigt, auf der o.g. Fläche eine Kindertagesstätte zu errichten.
Um dies realisieren zu können, ist die Festsetzung „Grünfläche – Spielplatz“ im Bebauungsplan Nr. 15 zu ändern.
In der Sitzung der Gemeindevertretung wurde am 15.03.2016 im nichtöffentlichen Teil beschlossen, den Planungsauftrag an das Büro Evers & Küssner zu erteilen. Hierbei wurde nicht berücksichtigt, dass das Büro für Bauleitplanung bereits in das Verfahren involviert war. Die Verwaltung rät daher, den Beschluss aufzuheben und das Büro für Bauleitplanung mit der Planung offiziell zu betrauen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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380,8 kB
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