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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/005/163

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für das Gebiet westlich der Straße "Kirchenweg", für die Grundstücke Kirchenweg 12 – 16a (nur gerade Hausnummern), wird der Bebauungsplan Nr. 21 aufgestellt.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

 

Es sollen im Wesentlichen folgende Planungsziele verfolgt werden:

-            Schaffung von Planrecht für Wohngebäude, überwiegend für Einfamilienhäuser

-            je nach Bedarf und in Abhängigkeit von der städtebaulichen Einfügbarkeit können vereinzelt auch Mehrfamilienhäuser (z.B. für seniorengrechte Wohnungen oder für Singles) oder Reihenhäuser planungsrechtlich ermöglicht werden

-            maximal ein Vollgeschoss für Einfamilienhäuser, maximal zwei Vollgeschosse für Mehrfamilienhäuser

-            Schaffung von Planrecht für eine neue Erschließung rückwärtiger Grundstücksteile, ausgehend vom Kirchenweg

-            fußläufige Anbindung an den Feldweg im Osten

-            Planungsrechtliche Absicherung des Bauernhauses Kirchenweg 14

-            Eingrünung und Durchgrünung des Plangebiets

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro Evers & Küssner, Ferdinand-Beit-Straße 7b, 20099 Hamburg, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.

 

Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.

 

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Siek beabsichtigt, die Grundstücke Kirchenweg 12 -16a durch einen Bebauungsplan zu überplanen, um die weitere bauliche Entwicklung städtebaulich zu ordnen.

 

Die Planungskosten werden durch die Gemeinde getragen.

Entsprechende Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2016 eingeplant.

 

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Anlagen

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