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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/006/145

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stapelfeld beschließt, dass der Punkt „Beschwerdemanagement“ in der Konzeption der KiTa Stapelfeld gemäß Vorlage aufgenommen wird.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Träger einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, bedarf für den Betrieb der Einrichtung der Erlaubnis (Betriebserlaubnis).“ (SGB VIII § 45 (1))

r die KiTa Stapelfeld liegt eine gültige Betriebserlaubnis vor. Ab dem 01.01.2015 muss als Voraussetzung für die Betriebserlaubnis in der Konzeption das ThemaBeschwerdemanagement“ aufgenommen sein.

Zurzeit wird in der KiTa Stapelfeld das Konzept noch überarbeitet. Der Punkt „Beschwerdemanagement“ ist bereits fertig und als Anlage beigefügt.

Der Kreis Stormarn erteilt die Erlaubnis, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung findet.“ (SGB VIII § 45 (2) Nr. 3)

 

 

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Anlagen

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