Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/005/141
Grunddaten
- Betreff:
-
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Siek Gebiet: nördlich des Lebensmittelmarktes Hauptstraße 1, östlich der Straße "Jacobsrade", in einer Tiefe von ca. 50m und ca. 80m südlich der Ortsumgehung (L224) a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 61.25.20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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04.11.2015
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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24.11.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden geprüft und wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen wird die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Gebiet des Lebensmittelmarktes, Hauptstraße 1, östlich der Straße "Jacobsrade", in einer Tiefe von ca. 50m und ca. 80m südlich der Ortsumgehung (L224), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.
Die Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.
Der Beschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter(innen) von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Zeit vom 31.08.2015 bis zum 30.09.2015 wurde die öffentliche Auslegung zum o.g. Verfahren durchgeführt.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden am 26.08.2015 von der Auslegung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 30.09.2015 gebeten.
Die Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage aufgeführt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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121,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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949,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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438,6 kB
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