Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/004/174
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Hoisdorf über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) hier: Neufassung der Satzung ab 01.01.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Regina Süßmann
- Aktenzeichen:
- 10.20.40
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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23.11.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Neues Hundegesetz (HundeG) tritt am 01.01.2016 in Kraft und ersetzt das bisherige Gefahrhundegesetz (GefHG) – Hundesteuersatzung überarbeitungsbedürftig
Zentraler Bestandteil des neuen Hundegesetzes ist die Abschaffung der sog. Rasseliste. Zukünftig wird die Beurteilung der Gefährlichkeit ausschließlich nach dem konkreten Verhalten eines Hundes und nicht mehr nach der abstrakten Zugehörigkeit einer Rasse richten. Ausschlaggebend werden dann etwa Beißvorfälle gegenüber Menschen oder Tieren, aggressive Verhaltensweisen sowie das unkontrollierte hetzen oder reißen von Tieren sein.
Ergibt die Prüfung durch das Ordnungsamt, dass von einem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, so stellt das Ordnungsamt fest, dass der Hund gefährlich ist.
Die Hundesteuersatzung enthält einen erhöhten Gebührenbestand für gefährliche Hunde und verweist zur Konkretisierung der Gefährlichkeit auf § 3 GefHG. Dieser Verweis steht ab dem 01.01.2016 nicht mehr im Einklang mit dem ordnungsrechtlichen Rechtsrahmen des Landes und ist insoweit aus Gründen der Rechtssicherheit überarbeitungsbedürftig.
Dieses wurde verwaltungsseitig zum Anlass genommen die gesamte Hundesteuersatzung zu überarbeiten.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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168,8 kB
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2
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81 kB
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3
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1 MB
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4
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(wie Dokument)
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108,4 kB
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