Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/005/142
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 8 - 4. Änderung der Gemeinde Siek Gebiet: nördlich "Bültbek", westlich der Grundstück Bültbek 10 bis Bültbek 20B sowie Hauptstraße 6, südlich "Bülthorst" sowie der Grundstücke Bültbek 42 und Bültbek 38, östlich des Regenrückhaltebeckens und der Biotopflächen an der Wandse a) Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss vom 23.02.2015 b) Billigung der Planunterlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Siek
|
Vorberatung
|
|
|
04.11.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Siek
|
Entscheidung
|
|
|
24.11.2015
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a)Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss vom 23.02.2015
Die Gemeinde formuliert die wesentlichen Planungsziele folgendermaßen neu:
-Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Nutzung und Erweiterung einer stationären Jugendhilfeeinrichtung;
-Aktualisierung der mehr als 30 Jahre alten Satzung unter Berücksichtigung der veränderten rechtlichen Verhältnisse, sonstigen übergeordneten Planungsvorgaben, örtlichen Gegebenheiten und genehmigten baulichen Nutzungen;
-Nutzung von Baulandreserven innerhalb eines besiedelten Gebietes zum Zwecke einer überschaubaren Verdichtung anstelle einer Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen.
b) Billigung der Planunterlagen
Die vorliegenden Planunterlagen werden gebilligt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB kann nunmehr durchgeführt werden
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung am 23.02.2015 hat die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss zur o.g. Planung gefasst.
Zwischenzeitlich hat das Planungsbüro einen Weg gefunden, den Planungsaufwand zu reduzieren und dennoch die Belange der Gemeinde und des Investors berücksichtigen zu können.
So ist es nicht mehr erforderlich, wie zunächst angenommen, ein Mischgebiet auszuweisen. Stattdessen kann es bei einem Gewerbegebiet bleiben. Dadurch werden angrenzende Gewerbebetriebe nicht unnötig benachteiligt.
Stattdessen wird im Textteil eine Änderung bezüglich der zulässigen Nutzungen vorgenommen.
Künftig sollen auch Nutzungen für soziale Zwecke zugelassen werden. Kirchliche und kulturelle Nutzungen bleiben weiterhin unzulässig.
Dadurch kann der Vorhabenträger, der seine stationäre Jugendhilfeeinrichtung erweitern möchte, sein Vorhaben umsetzen.
Die Planzeichnung wird auf einen zeitgemäßen Stand gebracht, um eine aktuelle Plangrundlage für die Beurteilung künftiger Bauvorhaben im Plangeltungsbereich zu Grunde legen zu können.
Durch diese Änderung im Planungsansatz müssen die Planungsziele neu formuliert werden. Dies geschieht im Rahmen einer Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss.
Mit dem Vorhabenträger wurde das Vorgehen bereits abgestimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|