Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/005/139
Grunddaten
- Betreff:
-
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siek Gebiet: nördlich des Lebensmittelmarktes Hauptstraße 1, östlich der Straße "Jacobsrade", in einer Tiefe von ca. 50m und ca. 80m südlich der Ortsumgehung (L224) a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 61.25.10
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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04.11.2015
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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24.11.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll (s. Anlage) ersichtlichen Ergebnis geprüft.
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
Die Gemeindevertretung beschließt die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter(innen) von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Auslegung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte in der Zeit vom 31.08.2015 bis zum 30.09.2015.
In dieser Zeit sind Stellungnahmen eingegangen, die in der Anlage nebst Abwägungsvorschälgen aufgeführt sind.
Sofern den Abwägungsvorschlägen gefolgt wird, besteht keine Notwendigkeit einer erneuten Auslegung. Dementsprechend kann der abschließende Beschluss gefasst und der Plan anschließend dem Innenministerium zur Genehmigung vorgelegt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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64,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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365,3 kB
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