Amt Siek

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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/001/098

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 
Der Amtsausschuss beschließt, den Wild- und Jagdschadenschätzer, sowie seinen Stellvertreter erneut für die Dauer von fünf Jahren d.h. bis zum 31. Dezember 2019 durch das Amt Siek zu bestellen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Das Amt Siek bestellt alle fünf Jahre einen Wild- und Jagdschadenschätzer, sowie einen Stellvertreter. Die Bestellung erfolgt in diesem Jahr, wie auch in den letzten Perioden, vom Amt Siek, wie auch von der Gemeinde Großhansdorf für die beiden Personen. Die Bestellung erfolgt bis zum 31. Dezember 2019. Die in der letzten Periode bestellten Personen werden erneut bestellt. Beide verfügen über die Qualifikation und Erfahrung.

 

Gem. § 6 Abs. 1 der Landesverordnung über Verfahren in Wild- und Jagdschadensachen werden die Schätzer durch die Behörde durch Handschlag oder schriftlich darauf verpflichtet, dass sie Ihre Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten werden. Diese Gutachten werden erstellt, wenn keine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten bei Wildschäden zustande kommt.
 

 

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