Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/006/112
Grunddaten
- Betreff:
-
28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: südlich "Meiendorfer Amtsweg", nördlich "Alte Landstraße", östlich der MVA, westlich der Auffahrt der BAB 1 a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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20.07.2015
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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03.08.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit werden geprüft und, wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
Die Gemeindevertretung beschließt die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bemerkung zur Abstimmung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Auslegung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte in der Zeit vom 11.05.2015 bis zum 15.06.2015.
In dieser Zeit sind Stellungnahmen eingegangen, die in der Anlage nebst Abwägungs-vorschlägen aufgeführt sind.
Sofern den Abwägungsvorschlägen gefolgt wird, besteht kein Bedarf, die Planunterlagen zu ändern.
Dadurch entfällt auch eine erneute Auslegung. Somit kann der abschließende Beschluss gefasst und der Plan anschließend dem Innenministerium zur Genehmigung vorgelegt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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169,4 kB
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