Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/004/153
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Hoisdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Roland Schramm
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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14.07.2015
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Geplant
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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27.07.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Hoisdorf beschließt mit den protokollierten Sätzen und Änderungen, die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Hoisdorf
(Straßenbaubeitragssatzung)
Sachverhalt
Sachverhalt und rechtliche Würdigung:
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) besteht eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.
In der Gemeinde Hoisdorf ist die Rechtspflicht über die mit Wirkung vom 17. Dezember 2001 in Kraft getretene Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen nicht mehr abgedeckt, weil insbesondere
Der §8 (KAG) und die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert wurden und der §8 a (KAG) wiederkehrende Beiträge neu hinzugekommen ist. Inhaltlich wird auf die ausführlichen Informationen zu Erhebung von Straßenbaubeiträgen verwiesen.
Damit besteht in der Gemeinde Hoisdorf keine rechtsichere Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.
Die Gemeinde sollte deshalb über die in der Anlage beigefügte Straßenbaubeitragssatzung beraten und beschließen.
Eine überarbeitete Satzung einmaliger Straßenbaubeiträge mit den minimalen Sätzen ist beigefügt. Die Gemeinde hat hier im Rahmen ihres Eigenanteils (mindestens 15%) einen Ermessenspielraum. (Anlage) Zu berücksichtigen ist, dass alle Teiler im Verhältnis zueinander festgesetzt werden müssen.
Ein Straßenverzeichnis §4 (5) ist beigefügt und hat nur deklaratorische Bedeutung, so dass dieses jederzeit ergänzt und geändert werden kann. Die Wirtschaftswege sind unter §4 Abs.6 zugeordnet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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145,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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60 kB
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3
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(wie Dokument)
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38,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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76,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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60,1 kB
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