Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/006/099
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: Stormarnring 4 und Stormarnring 12 - 20, einschließlich eines ca. 35 m breiten Geländestreifens südlich Stormarnring 14 - 20 a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 61.26.20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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13.04.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Stapelfeld, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden geprüft und wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet Stormarnring 4 und Stormarnring 12 - 20, einschließlich eines ca. 35 m breiten Geländestreifens südlich Stormarnring 14 – 20 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.
Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.
Der Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bemerkung zur Abstimmung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Zeit vom 02.02.2015 bis zum 02.03.2015 wurde die öffentliche Auslegung zum o.g. Verfahren durchgeführt.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden am 26.01.2015 von der Auslegung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 02.03.2015 gebeten.
Die Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage aufgeführt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,3 kB
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200,7 kB
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68,7 kB
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250,4 kB
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(wie Dokument)
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297,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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522,1 kB
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