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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0301

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung stimmt der Leistung des außerplanmäßigen Aufwands in Höhe von 100.000 € zu.

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Sachverhalt

Da der in 2024 geplante Ansatz für Entschlammungsmaßnahmen (tlw. aus den Löschwasserkonzepten der Gemeinden) i.H.v. 100.000,- € nicht in Anspruch genommen werden konnte, sollen die geplanten Kosten in 2024 von Kostenstelle 3300 Bauen, Kostenträger 538000 Regenwasserbeseitigung, Sachkonto 52210000 Unterhaltung Regenwasserbeseitigung der Kostenstelle 2200 Brandschutz, Kostenträger 126000 Brandschutz, Sachkonto 54910000 Aufwendungen aus der Zuführung zur Rückstellung für später entstehende Kosten außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

Danach soll der Betrag i.H. von 100.000,00 € im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 der Rückstellung für später entstehende Kosten zugeführt werden. Die Maßnahme ist entsprechend Neu im Haushalt 2025 unter Kostenstelle 2200 Brandschutz, Kostenträger 126000 Brandschutz, Sachkonto 09030002 Zugänge geleistete Anzahlungen im Bau i.H.v. 200.000,00 € eingeplant und kann sodann durch die Entnahme aus der Rückstellung teilweise gedeckt werden. 

Die außerplanmäßige Aufwendung ist unabweisbar, da die Mittel für das nächste Haushaltsjahr dringend der Rücklage zugeführt werden müssen um die Maßnahme in 2025 zumindest teilweise zu decken. 

Im Haushalt 2024 wurden für den Aufwand der Zuführung in die Rückstellung für später entstehende Kosten beim Kostenstelle 2200 Brandschutz, Kostenträger 126000 keine Mittel eingeplant, sodass ein Betrag in Höhe von 100.000,00 € außerplanmäßig bereitzustellen ist.

 

Haushaltsansatz Sachkonto

0,00 Euro

+ Haushaltsrest aus Vorjahr

0,00 Euro

+ Deckungsfähigkeit innerhalb des Budgets

0,00 Euro

= Bewirtschaftungsermächtigung insgesamt

0,00 Euro

- bisher geleistete Aufwendungen / Auszahlungen

0,00 Euro

- bereits geplante Aufwendungen / Auszahlungen

100.000 Euro

= derzeit noch verfügbar

-100.000 Euro

- zusätzlich bis Jahresende noch bestehender Bedarf

0,00 Euro

= außerplanmäßiger Bedarf (gerundet)

100.000,00 Euro

 

 

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Finanz. Auswirkung

Minderaufwendungen im Produkt Regenwasserbeseitigung decken den außerplanmäßigen Aufwand im Produkt Brandschutz.

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