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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/002/0100-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Braak sieht keinen Bedarf für die Entwicklung eines gemeinsamen Kita-Standortes in Stapelfeld. 

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Sachverhalt

Im Zuge der Leistungsphase 0, als vorgelagerten Beteiligungsprozess für die Schulneubauplanung, wurde die Idee entwickelt ,auf dem Grundstück der Grundschule auch einen KiTa-Standort mitzudenken. Diese Idee wurde in einer Massenstudie aufgegriffen, um die Flächenpotentiale des vorhandenen Grundstücks zu eruieren. Eine Detailplanung liegt noch nicht vor.      

In der Massenstudie wurde nun zunächst berücksichtigt, dass am neuen Schulstandort Stapelfeld bis zu 160 Kinder in einer KiTa Platz finden könnten. Die Gemeinden Braak, Brunsbek und Stapelfeld haben ihr grundsätzliches Interesse an einer Zusammenarbeit am Standort Stapelfeld bekundet. 

In der Kita Braak werden derzeit bis zu 60 Kinder Ü3 und bis zu 20 Kinder U3 betreut. Die Kita Braak wurde seinerzeit bereits großzügig geplant, sogar mit der Möglichkeit einer Gruppenerweiterung (Anbau). In der Vergangenheit konnten alle Braaker Kinder in der Kita aufgenommen werden. Im März 2025 soll die Kita fast voll belegt sein, zum 31.07. verlassen die Schulkinder die Einrichtung.  

Der Landesentwicklungsplan stellt der Gemeinde bis 2036 noch 61 Wohneinheiten (WE) zur Verfügung (Stand 31.12.2023). Im Durchschnitt kann pro Wohneinheit mit 1 Kind gerechnet werden. Laut dem Statistischen Bundesamt sind die Geburtenraten seit 2017 (mit Ausnahme 2021 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie) rückläufig. Aufgrund der anhaltenden Flüchtlingssituation und der beabsichtigten wohnbaulichen Entwicklung in Braak ist damit zu rechnen, dass die 80 Plätze in der Kita Braak trotz Geburtenrückgang auch weiterhin den gemeindlichen Bedarf decken und auskömmlich sein werden. Bevor über Belegrechte an einem anderen Kita-Standort nachgedacht wird, sollte im Falle von künftigen höheren Bedarfen ein Anbau an die Kita Braak weiterverfolgt werden. 

Um sämtliche Bedarfe der Gemeinden Braak (max. Belegrechte am gemeinsamen Kita-Standort), Brunsbek (mindestens 80 Plätze, auf Sicht eher mehr) und Stapelfeld (mindestens 94 Plätze, abhängig von der wohnbaulichen Entwicklung eher mehr) decken zu können, würden 160 Plätze nicht ausreichen.

Aus Gesprächen mit freien Kita-Trägern kann berichtet werden, dass es ohnehin schwierig sein wird, für eine derart große Einrichtung (160 Plätze) einen freien Träger zu finden mit der Konsequenz, dass dies durch eine Kommune bzw. Kita-Zweckverband übernommen werden müsste. Gerade im Hinblick auf die umfangreichen (pädagogischen) Anforderungen gem. KiTaG, ist für den Betrieb einer Kita mittlerweile die Professionalität eines freien Trägers erforderlich. Der Betrieb von Kitas durch Kommunen wird immer mehr zur Ausnahme. Weiterhin ist zu bedenken, dass auch ausreichend pädagogisches Personal vorhanden sein muss, um den Betrieb der Kita aufrecht zu erhalten.Aus Gesprächen mit freien Kita-Trägern kann berichtet werden, dass es schwierig sein wird, für eine derart große Einrichtung (160 Plätze) einen freien Träger zu finden mit der Konsequenz, dass dies durch eine Kommune bzw. Kita-Zweckverband übernommen werden müsste. Gerade im Hinblick auf die umfangreichen (pädagogischen) Anforderungen gem. KiTaG, ist für den Betrieb einer Kita mittlerweile die Professionalität eines freien Trägers erforderlich. Der Betrieb von Kitas durch Kommunen wird immer mehr zur Ausnahme. Weiterhin ist zu bedenken, dass auch ausreichend pädagogisches Personal vorhanden sein muss, um den Betrieb der Kita aufrecht zu erhalten. 

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Finanz. Auswirkung

Sofern wider Erwarten Bedarf gesehen wird: Finanzielle Beteiligung an der Konzeptentwicklung und Bauleitplanung für gemeinsamen KiTa-Standort. 

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Anlagen

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