Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/006/0254
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss Verankerung der Prüfung von Klimaschutz-Standards in Bauleitplanung/B-Plänen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Andrea Mamero
- Aktenzeichen:
- 561.200-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Stapelfeld
|
Entscheidung
|
|
|
02.12.2024
|
Sachverhalt
Die Anforderungen im Bereich des Klimaschutzes an die öffentliche Verwaltung und die hier umzusetzenden Projekte der Gemeinden steigen zukünftig stetig an.
Nach eigener Betrachtung werden auch im Amtsgebiet bereits viele klimaschutzverbessernde und CO2 mindernde Maßnahmen ergriffen und von den Gemeinden in Projekten umgesetzt.
Verwaltungsseitig sind folgende Punkte erarbeitet worden, die als Festsetzungen für die zukünftige Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen jeweils geprüft werden sollen:
- Schottergärten sind unzulässig
- Höhere Geschossigkeit, um die Versiegelung der Flächen zu minimieren
- Neu errichtete Carports und Garagen sind zu begrünen
- Anpflanzung von heimischen Hecken und Gehölzen
- Ausrichtung der Baukörper zur effizienten Nutzung von Sonnenenergie
- Fußgänger- und fahrradfreundliche Gestaltung des öffentlichen Raums (Neubaugebiete)
Die Gemeinde stimmt mit dem jeweils beauftragten Planungsbüro ab, welche Maßnahmen aus dieser Checkliste in dem jeweiligen Gebiet sinnvoll umgesetzt werden können.
Der Kreis Stormarn erarbeitet im Rahmen eines Klimaschutzkonzeptes in Richtung klimagerechte Bauleitplanung weitere Punkte und diese können ggf. ergänzt werden.