Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/005/0277
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 17, 8. Änderung der Gemeinde Siek
Gebiet: Gewerbegebiet Jacobsrade, Flurstücke 394, 397 und 400; nördlich der L224, östlich und südlich der Straße "Jacobsrade", westlich der Bebauung Jacobsrade 1
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 511.103.5-004
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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02.12.2024
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Geplant
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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12.12.2024
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Beschlussvorschlag
Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet Gewerbegebiet Jacobsrade, Flurstücke 394, 397 und 400; nördlich der L224, östlich und südlich der Straße "Jacobsrade", westlich der Bebauung Jacobsrade 1 wird die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 aufgestellt.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende Planungsziele werden verfolgt:
Umwandlung einer öffentlichen Grünfläche in eine Gewerbefläche zur Schaffung von Parkplatzflächen sowie die Errichtung einer E-Ladestation
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro dn Stadtplanung GbR, Kellerstraße 49, 25462 Rellingen, beauftragt.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine /folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachverhalt
Die Gemeinde hat die Flurstückstücke 394 und 397 im Gewerbegebiet Jacobsrade veräußert. Der Erwerber beabsichtigt, das Grundstück mit einem Parkplatz und einer E-Ladestation zu bebauen.
Die Fläche ist derzeit als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Projekt ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden.
Sofern die Gemeinde den Aufstellungsbeschluss berät, wird sich das Planungsbüro mit der Erarbeitung eines ersten Planentwurfs befassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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563,8 kB
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