Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/006/0248
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung eines überplanmäßigen Aufwands/Auszahlung für das Jahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Jasmin Mirow
- Aktenzeichen:
- 365.102.6-011
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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02.12.2024
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Sachverhalt
Bei Kostenstelle 1400, Kostenträger 365000, Sachkonto 52910400 (Mittagstisch) ergibt sich derzeit folgende Situation:
Haushaltsansatz Sachkonto |
45.000,00 € |
+ Deckungsfähigkeit innerhalb des Budgets |
68.400,00 € |
Bewirtschaftungsermächtigung insgesamt |
113.400,00 € |
- bisher geleistete Aufwendungen / Auszahlungen |
-102.452,77 € |
derzeit noch verfügbar (gerundet) |
11.000,00 € |
zusätzlich bis Jahresende noch bestehender Bedarf (gerundet) |
-32.000,00 € |
überplanmäßiger Bedarf (gerundet) |
-22.000,00 € |
Begründung der Unabweisbarkeit mit Sachverhaltsdarstellung gem. § 82 GO:
Für 2024 wurden beim o. g. Sachkonto 45.000 Euro für die Mittagsverpflegung in der Kita Stapelfeld eingeplant. Aufgrund der gestiegenen Kosten des Mittagsessen kann 2024 mit dem geplanten Budget nicht ausgekommen werden. Bereits jetzt wurden ca. 52.000 Euro hierfür aufgewendet, es ist noch mit Aufwendungen bis Ende 2024 in Höhe von 12.000 Euro (Mittagstisch gesamt 2024 = 45.000 Euro + 19.000 Euro = 64.000 Euro) zu rechnen.
In dem Aufwand-Budget der Kita (gesamt s.o. 113.400 Euro) sind neben dem Mittagstisch u.a. auch das Kostgeld enthalten. Hier wurde für 2024 ein Haushaltsansatz von 12.500 Euro veranschlagt. Bereits jetzt wurden ca. 13.500 Euro aufgewendet. Es ist noch mit Aufwendungen bis Ende 2024 in Höhe von 3.000 Euro zu rechnen.
Die übrigen im Budget verfügbaren Planansätze werden voraussichtlich in voller Höhe benötigt, sodass sich insgesamt ein überplanmäßiger Bedarf i.H.v. bis zu 22.000 Euro ergibt.
Finanz. Auswirkung
Die Deckung in Höhe von bis zu 22.000 Euro erfolgt über voraussichtliche Minderaufwendungen bei Kostenstelle 1400, Kostenträger 361100 / 361200, Sachkonto 54520000 Erstattungen für Aufwendungen von Dritten (Wohngemeindeanteile für in Kitas bzw. Tagespflegestellen betreuten Kindern).