Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/001/0155
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigem Aufwand/Auszahlung (Betreuung Asyl)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Julia Albrecht
- Aktenzeichen:
- 310.105
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Amtsausschuss Siek
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Entscheidung
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28.11.2024
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Sachverhalt
Zum 01.10.2023 wurde die Stundenanzahl für das Aufkommen an Asylbetreuung auf 30 Std/Woche erhöht. Im Laufe des Jahres 2024 wurde jedoch festgestellt, dass die Stundenanzahl nicht mehr ausreichend ist. Die untergebrachten Flüchtlinge außerhalb der Quote benötigen auch weiterhin Unterstützung u.a. bei Antragsformularen, Arbeitssuche, Wohnungssuche und bei Anmeldungen zur Kita und Schule. Zu dem unterstützt die Asylbetreuung auch bei der Kontaktaufnahme bzgl. Handwerkerterminen in den einzelnen Unterkünften und bei anderen notwendigen Behördengängen z.B. Ausländerbehörde. Dementsprechend wurde eine Erhöhung ab 01.08.2024 auf 40 Std/Woche vom Amtsausschuss beschlossen.
Bei Kostenstelle 2600 , Kostenträger 313900, Sachkonto 54311000 ergibt sich derzeit folgende Situation:
Haushaltsansatz Sachkonto |
440.000,00 Euro |
+ bereits zugestimmte ÜPL |
44.700,00 Euro |
+ Deckungsfähigkeit innerhalb des Budgets |
11.000,00 Euro |
= Bewirtschaftungsermächtigung insgesamt |
495.700,00 Euro |
- bisher geleistete Aufwendungen / Auszahlungen |
-454.475,00 Euro |
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= derzeit noch verfügbar |
41.225,00 Euro |
- zusätzlich bis Jahresende noch bestehender Bedarf Monatspauschalen Nov+ Dez 2024 |
-91.247,42 Euro |
= überplanmäßiger Bedarf (gerundet) |
-50.100,00 Euro |
Die Deckung erfolgt durch 3100.111900 Liegenschaften 52110000 Unterhaltung
Das Konto kann zur Deckung verwendet werden, da für das Haushaltsjahr 2024 ein vorsorglicher Ansatz i. H. v. 150.000,00 € für die eventuelle Anmietung von Asylwohnungen eingeplant war. In 2024 wurden jedoch keine Anmietungen in der geplanten Höhe getätigt, daher steht der Betrag zur Deckung des Mehraufwands zur Verfügung.
Begründung der Unabweisbarkeit mit Sachverhaltsdarstellung gem. § 82 GO:
Das Amt Siek ist zur Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber und Geflüchteten verpflichtet.
Die zur Aufgabenerfüllung eingegangenen Verträge sind demnach zu bedienen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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198 kB
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