Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/002/0128
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit Ergebnis- und Finanzhaushalt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Leonie Mahnke
- Aktenzeichen:
- 111.812.2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Finanzausschuss der Gemeinde Braak
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Vorberatung
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25.11.2024
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Sachverhalt
Als Anlage ist die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan 2025 (Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan, eine Aufstellung der geplanten Investitionen sowie die Teilhaushalte beigefügt.)
Die Haushaltsansätze aus laufender Verwaltungstätigkeit (Erträge und Aufwendungen) orientieren sich an den Vorjahreswerten bzw. wurden angepasst und fortgeschrieben.
Die Ansätze im Produkt 611000 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen - sind nach den Vorgaben des Haushaltserlasses 2025 vom 26.09.2024 ermittelt worden. Die Kreisumlage wurde mit 26,50 % sowie die Amtsumlage mit 17,0 % berechnet.
Die Nivellierungssätze für die Realsteuern betragen im Haushaltsjahr 2025 für die Grundsteuer A 306 %, für die Grundsteuer B 373 % sowie für die Gewerbesteuer 316 %.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Darstellung der Erträge im Ergebnisplan mit einen Minuszeichen (-) versehen sind. Die Aufwendungen werden positiv dargestellt, ein Jahresergebnis mit einem Minuszeichen bedeutet, dass der Ergebnisplan bzw. der Teilergebnisplan mit einem geplanten Überschuss abschließt. Im Finanzplan werden die Einzahlungen positiv dargestellt, die Auszahlungen hingegen mit einem Minuszeichen (-). Ein positiver Finanzmittelbestand ist also tatsächlich eine Finanzmittelüberschuss.
Folgende wesentliche Maßnahmen wurden in den Haushalt aufgenommen
im Ergebnisplan
Produkt 126000 – Brandschutz
Inspektion/Reparatur LF 5.000 €
Dachreparatur 70.000 €
Produkt 538000 – Regenwasser
Entschlammung 300.000 €
im Finanzplan (siehe auch Anlage):
Produkt 111900 – Liegenschafts-und Gebäudemanagement
Netzersatzanlage (Notstrom) 100.000 €
Förderung - 61.000 €
Grundstückserwerb VE 2.500.000 €
Produkt 126000 – Brandschutz
Feuerwehrbekleidung 30.600 €
Reifen LF20 4.000 €
Sirene 20.000 €
Förderung - 10.000 €
Sammelposten JF 5.000 €
Drucker, Laptop, 4 Totmannwarner, Tablet fürs Fahrzeug, Zylinderschlossfräser 12.300 €
Schlauchwaschapperat, Sammelposten, 4 Y-Verteilerstücke Atemschutz
Produkt 366100 - Spielplätze
Spielgeräte 80.000 €
Förderung - 26.000 €
Ballfangzaun Bolzplatz Röthbargweg 20.000 €
(hinterm Fußballtor zur Wiese)
Ballfangzaun Bolzplatz Röthbargweg 3.000 €
(hinterm Tor zur Straße)
Produkt 538000 – Regenwasser
VE Kostenanteil Planung Bau RRB K96 100.000 €
Produkt 541100 -Straßenbeleuchtung
Erweiterung der Straßenbeleuchtung 85.000 €
Förderung - 21.300 €
Gemäß des Runderlasses zu § 78 Absatz 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung i.V.m. §10 Absatz 3 GemHVO - Veranschlagung von Investitionen sind im Haushaltsplan lediglich die investiven Auszahlungen zu veranschlagen, welche auch von der Kommune umzusetzen sind. Es sollen am Jahresende also unter Berücksichtigung von Verzögerungen und anderen Vorkommnissen immer noch 60 % der Investiven Maßnahmen umgesetzt worden sein. Diese Vorschrift ist bei der Beschlussfassung der Investitionen von nun an zu berücksichtigen.
Der Ergebnisplan 2025 schließt wie folgt ab:
Gesamtbetrag der Erträge: 6.989.800 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen: 9.077.500 €
ergibt einen Jahresfehlbetrag i.H.v. 2.087.700 €
Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage - 2.087.700 €
ergibt ein Jahresergebnis unter
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage: 0 €
Der Finanzplan weist im Haushaltsplan 2025 ein Finanzmittelsaldo in Höhe von - 256.100 € aus.
Die Kreditermächtigung in Höhe von 2.000.000 € ist im Haushaltsjahr 2025 noch gültig.
Planung der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage 2025
Der geplante Jahresfehlbetrag 2025 wird mit der in der Haushaltssatzung 2025 ausgewiesenen geplanten Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage i.H.v. 2.087.700 € fiktiv ausgeglichen, sodass das geplante Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage 0 € ist.
Die tatsächliche Ermittlung der Höhe der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage erfolgt mit dem Jahresabschluss 2025.
Auf die Vorlage zur Bildung der Ausgleichsrücklage wird verwiesen.
Darstellung der Ausgleichsrücklage
Zusätzlich zur Darstellung in der Haushalssatzung 2025 ist die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage im Gesamtergebnisplan in der Zeile 23 ausgewiesen. Aufgrund von technischen Problemen ist diese zur Zeit mit der Zahl 0 beziffert. Die Anpassung auf die in der Haushaltssatzung 2025 genannten Summe i.H.v. 2.087.700 € erfolgt im Nachgang an die Sitzung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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8,7 kB
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6,6 kB
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(wie Dokument)
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11,6 MB
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