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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/003/0191

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Abschluss der beigefügten Kooperationsvereinbarung. Der Bürgermeister wird um Unterzeichnung gebeten.

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Sachverhalt

Mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom 30.03.2023 haben die Gemeinden des Amtes der HSE die hoheitliche Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung übertragen. Zur Vereinfachung künftiger baulicher Maßnahmen (u.a. Kanalbau, Straßenbau, Erschließungen), welche eine Zusammenarbeit der Vertragsparteien erfordern, soll beigefügte Kooperationsvereinbarung geschlossen werden.

 

Enthaltene technische Regelungen verweisen auf z.B. Richtlinien wie RStO (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) o. ZTV A-StB (zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen) oder sind aus ihnen entnommen. Amtsspezifische Änderungen, Ergänzungen wurden eingearbeitet. Der überarbeitete Entwurf kann dem Anhang entnommen werden.

 

Jede Gemeinde ist als Standortgemeinde bzw. Trägerin der Straßenbaulast für Ihre gemeindeeigenen Straßen Vertragspartner. Insofern wird um Beratung und Zustimmung zum Vertragsentwurf gebeten.

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Finanz. Auswirkung

 Die Vereinbarung regelt Kostenaufteilungen bei gemeinschaftlichen baulichen Maßnahmen.

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Anlagen

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