Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0282
Grunddaten
- Betreff:
-
Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Hoisdorf
a) Inanspruchnahme von Fördermitteln
b) Beratung des weiteren Vorgehens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 511.102.4-001
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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11.11.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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25.11.2024
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Beschlussvorschlag
a) Inanspruchnahme von Fördermitteln
b) Beratung des weiteren Vorgehens
Die Gemeindevertretung beschließt, die in Aussicht stehenden Fördergelder der AktivRegion in Anspruch zu nehmen und den erforderlichen Zuwendungsbescheid abzuwarten.
Die Beauftragung des OEK erfolgt erst nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides der AktivRegion.
oder:
Die Gemeindevertretung beschließt, auf die in Aussicht stehenden Fördergelder der AktivRegion zu verzichten.
Die Vorstellung der Planungsbüros soll umgehend erfolgen. Im Anschluss daran ist der Planungsauftrag zu vergeben.
Sachverhalt
Die Gemeinde beabsichtigt, ein Ortsentwicklungskonzept zu erstellen und hat bereits für 2024 Haushaltsmittel für Planungskosten in Höhe von 35.000€ eingeplant.
Gleichzeitig wurde aber auch der Haushaltsansatz der Einnahmekostenstelle um 21.000€ erhöht, da entsprechende Fördermittel erwartet wurden.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 wurden entsprechend der Angebote Planungskosten in Höhe von 30.000€ eingeplant. Eine Übertragung der Mittel aus 2024 ist nicht möglich. Zudem wurden Einnahmen aus Fördermitteln in Höhe von 15.000€ im Haushalt 2025 berücksichtigt.
Die Verwaltung hat Angebote bei 4 Büros eingeholt. Da ein Büro nicht an der Abgabe eines Angebotes interessiert war, liegen drei Angebote vor. Weitere Angebote werden nicht erwartet.
Die Verwaltung könnte aufgrund der vorliegenden Angebote und ggf. dem Bewilligungsbescheid der Fördermittel eine Vorstellung der Planungsbüros in der Gemeindevertretung veranlassen. Die Gemeindevertretung hat im Anschluss die Möglichkeit, die Büros zu bepunkten. Die Bewertung wird dann zu einem gewissen Prozentsatz neben anderen Kriterien, wie z.B. Leistungsumfang und Planungszeitraum, in die Bewertungsmatrix einfließen.
Anhand der vorliegenden Angebote wurden verwaltungsseitig Fördermittel bei der AktivRegion beantragt. Eine Bewilligung steht noch aus. Im Rahmen der nächsten Vorstandssitzung der AktivRegion Sieker Land Sachsenwald e.V. am 12.11.2024 wird das Projekt vorgestellt und anschließend darüber entschieden. Der Zuwendungsbescheid vom Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung, Lübeck, bleibt abzuwarten.
Hinweis: Die zunächst angenommenen Fördermittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes wurden nicht beantragt, da dieser Fördertopf über keine Mittel mehr verfügt.
Das OEK kann als Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung dienen, sofern z.B. neue Bauflächen ausgewiesen werden sollen. Das OEK sollte dafür fertig gestellt sein, sobald es zu einer Änderung des Flächennutzungsplanes kommen soll.
Der Verwaltung ist hierfür noch kein Zeitplan bekannt.
Auch aufgrund der aktuellen Finanzlage ist aus Sicht der Verwaltung zu hinterfragen, ob der zeitliche Aspekt den Verzicht auf Fördermittel rechtfertigen kann.