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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/006/0247

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Stapelfeld stimmt der Leistung des überplanmäßigen Aufwands / Auszahlung in Höhe von bis zu 75.000,00 Euro zu. Der Fachdienst Finanzen wird gebeten, die Mittel entsprechend bereitzustellen.

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Sachverhalt

Bei Kostenstelle 1400, Kostenträger 365000, Sachkonto 50120000 (Kita-Leiharbeit / Personalleasing) ergibt sich derzeit folgende Situation:

Haushaltsansatz Sachkonto

150.000,00 €

+ Deckungsfähigkeit innerhalb des Budgets

1.187.900,00 €

Bewirtschaftungsermächtigung insgesamt

1.337.900,00 €

- bisher geleistete Aufwendungen / Auszahlungen

-1.119.309,07 €

derzeit noch verfügbar (gerundet)

216.000,00 €

zusätzlich bis Jahresende noch bestehender Bedarf (gerundet)

-290.000,00 €

überplanmäßiger Bedarf (gerundet)

-75.000,00 €

 

Begründung der Unabweisbarkeit mit Sachverhaltsdarstellung gem. § 82 GO:

Für 2024 wurden beim o. g. Sachkonto 150.000 Euro für Zeitarbeit in der Kita Stapelfeld eingeplant. Aufgrund der angespannten Personalsituation und mehreren Ausfällen musste erheblich mehr Personalleasing in Anspruch genommen werden. Zudem fallen zur Zeit nicht eingeplante Kosten für die Beschäftigung einer Fremdfirma zur Unterstützung beim Ablauf des Mittagstisch an.

Bereits jetzt wurden ca. 240.000 Euro aufgewendet, es ist noch mit Aufwendungen bis Ende 2024 in Höhe von ca. 55.000 Euro zu rechnen. Der überplanmäßige Bedarf beläuft sich in diesem Bereich demnach auf 140.000 Euro.

In dem Personal-Budget der Kita (gesamt s.o. 1.337.900 Euro) sind neben dem Personalleasing u.a. auch die sonstigen Beschäftigungsentgelte der FSJ`ler / Praktikanten enthalten. Hier wurden für 2024 keine Mittel eingeplant, durch die kurzfristige Einstellung eines FSJ´ler zum 01.09.2024 beläuft sich hier der überplanmäßige Bedarf auf 3.700 Euro (gerundet).

Die übrigen im Budget verfügbaren Planansätze werden voraussichtlich nicht in voller Höhe benötigt und können somit einen Teil des überplanmäßigen Bedarfs für das Sachkonto 50120000 decken, sodass sich insgesamt ein überplanmäßiger Bedarf im Personal-Budget i.H.v. bis zu 75.000 € ergibt.

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Finanz. Auswirkung

Die Deckung in Höhe von bis zu 75.000 Euro erfolgt über voraussichtliche Minderaufwendungen bei Kostenstelle 1400, Kostenträger 361100 / 361200, Sachkonto 54520000 Erstattungen für Aufwendungen von Dritten (Wohngemeindeanteile für in Kitas bzw. Tagespflegestellen betreuten Kindern).

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