Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/005/0264
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsantrag Tennisclub Siek e.V. für 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Fabian Knospe
- Aktenzeichen:
- 000.410-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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04.11.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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12.11.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Tennisclub Siek e.V. eine Zuwendung von 6.120,00 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2026 einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 bei Produkt 421000 Förderung des Sports berücksichtigt.
Sachverhalt
Der Tennisclub Siek e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 6.120,00 € gestellt.
Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.
Die Zuwendung wird beantragt für die Unterstützung der Jugendarbeit im Tennisclub Siek, vor allem für die Durchführung des Wintertrainings in einer externen Tennishalle.
Der Verein schreibt zur Notwendigkeit der Förderung, dass die Hallen- und Trainerkosten nicht vollständig durch die Trainingsgebühren der Eltern getragen werden können. Nach Darstellung der geplanten Einnahmen (19.620,00 €) und Ausgaben (24.320,00 €) inklusive des beantragten Zuschusses ergibt sich ein Fehlbetrag von 4.700,00 €, der als Eigenanteil des Vereins ausgewiesen wird. Im Jahr 2023 hat sich ein Überschuss von rund 1.600,00 € ergeben.
Für die vorherigen Jahre wurde durch die Gemeinde ebenfalls eine Zuwendung von 6.120,00 € gewährt.
Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zum 31.03.2026 einzureichen.