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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/005/0273

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeinde beschließt wie folgt:

  1. a) Die Bushaltestelle "Siek, Kirche" soll den Erfordernissen entsprechend baulich angepasst werden. Die Verwaltung wird gebeten, die Maßnahmen umzusetzen. Die Förderfähigkeit ist im Vorwege zu prüfen.
    Sofern erforderlich kann eine Teilfläche des Flurstückes 111/29 genutzt werden.

    oder

    b) Die Kehrfahrt soll über den "Kirchenweg" erfolgen. Die Verwaltung wird gebeten, dies den Verkehrsbetrieben mitzuteilen.
     
  2. Die Verwaltung wird gebeten, eine Bushaltestelle im u.g. Bereich erstellen zu lassen.
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Sachverhalt

Laut Mitteilung der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein sollen voraussichtlich in der 2.Jahreshälfte 2025 in Siek und Meilsdorf die Buslinien neu geordnet werden. I.d.Z. sind für nachfolgende Bushaltestellen noch Festlegungen zu treffen bzw. bauliche Maßnahmen durchzuführen.

  1. Siek, Kirche

Aus Norden kommend ist mit den künftig eingesetzten Fahrzeugen ein direktes Wenden an der Bushaltestelle "Siek, Kirche" nicht bzw. nicht ohne weiteres (Rangieren) möglich. Um ohne Gefahr des Aufsetzens bordparallel einfahren zu können, wären bauliche Umbauten an der Bushaltestelle (Bordsteinführung, Pflasterarbeiten im Straßen- u. Gehwegbereich, Versetzen der Fahrgastunterstände) auszuführen. Da hierfür unter Umständen Teile der angrenzenden (nicht eingefriedeten) Grünfläche des gemeindlichen Flurstückes 111/29 (ehem. FF Siek) benötigt werden, sollte bei der Entscheidung die weitere Nutzung des gemeindlichen Objektes berücksichtigt werden.

Alternativ wäre eine Kehrfahrt auch über den "Kirchenweg" möglich. Hier führt die Fahrt jedoch über Natursteinpflaster (Geräuschentwicklung) auch am Kindergarten vorbei.

  1. Meilsdorf, Dorfstraße
    Das Wenden im Bereich der Bushaltestelle "Kampsredder" wird künftig entfallen, die Linie wird weiter i.Ri. Ahrensfelde geführt. Hierfür wird die Einrichtung einer neuen Bushaltestelle erforderlich. Die Dorfstraße ist aufgrund der Kurvenführung tlw. schlecht einsehbar. Die Haltestelle soll daher erst im Bereich HsNr. 60 entstehen. Hier könnten auch die Vorgaben zur Barrierefreiheit am ehesten umgesetzt werden. Ob auf dem angrenzenden Grundstück noch eine bauliche Entwicklung geplant ist, ist hier nicht bekannt. Eine Zufahrt mit abgesenktem Bordstein ist dort bisher nicht vorhanden, der markierte Parkplatz müsste entfallen.
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Finanz. Auswirkung

Für Umbaumaßnahmen steht ein vorsrorglicher Ansatz zur Verfügung.

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Anlagen

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