Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/005/0010-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Einbeziehungssatzung der Gemeinde Siek
Gebiet: Flächen westlich und östlich der Straße „Kampsredder“
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 511.103.5-003
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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05.11.2024
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2022/005/0010-2 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.
b) Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet Flächen westlich und östlich der Straße „Kampsredder“ und der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen, wie sie der Vorlage 2022/005/0010-2 als Anlage beigefügt sind, gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichen Unterlagen sind zudem über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Planunterlagen in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen.
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen.
Gem. § 4 (2) BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachverhalt
In der Zeit vom 14.11.2022 bis zum 25.11.2022 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet.
Alle eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.
U.a. hat sich hieraus ergeben, dass ein A-RW1-Nachweis zu erstellen ist.
Dieser liegt zwischenzeitlich vor, hat aber das Verfahren entsprechend verzögert.
Das Planungsbüro hat den Planentwurf bereits entsprechend der Abwägungsvorschläge überarbeitet.
Sofern die Gemeinde die Unterlagen billigt, kann die nächste Beteiligung durchgeführt werden.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wird der Stadtplaner, Herr Jeß, die Unterlagen vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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361,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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5
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(wie Dokument)
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92,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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987,7 kB
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7
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(wie Dokument)
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755,3 kB
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8
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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9
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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10
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(wie Dokument)
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141,9 kB
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11
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(wie Dokument)
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109,8 kB
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