Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/006/0240
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsantrag Stapelfelder Kulturkreis e.V. für 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Fabian Knospe
- Aktenzeichen:
- 000.410-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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28.10.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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04.11.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Stapelfelder Kulturkreis e.V. eine Zuwendung in Höhe von 1.000,00 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2026 einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 bei Produkt 281000 Heimat- und sonstige Kulturpflege berücksichtigt.
Sachverhalt
Der Stapelfelder Kulturkreis e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 1.000,00 € gestellt.
Die Zuwendung wird beantragt für die Durchführung mehrerer kultureller Veranstaltungen in der Kratzmannschen Kate und damit deren Erhalt als kulturellen Treffpunkt. Ohne den Zuschuss der Gemeinde wäre eine Finanzierung nicht möglich. Nach Darstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben ergibt sich inklusive des beantragten Zuschusses ein Fehlbetrag von 800,00 €.
Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.
Für die vorherigen Jahre wurde durch die Gemeinde ebenfalls eine Zuwendung von 1.000,00 € gewährt.
Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zu einer Höhe von 1.500,00 € in vereinfachter Form bis zum 31.03.2026 einzureichen.