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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/006/0196-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss ergibt sich aus der Beratung. 

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Sachverhalt

Im Zuge der Leistungsphase 0, als vorgelagerten Beteiligungsprozess für die Schulneubauplanung, wurde die Idee entwickelt, auf dem Grundstück der Grundschule auch einen KiTa-Standort mitzudenken. Diese Idee wurde in einer Massenstudie aufgegriffen, um die Flächenpotentiale des vorhandenen Grundstücks zu eruieren. Eine Detailplanung liegt noch nicht vor.

In der Massenstudie wurde nun zunächst berücksichtig, dass am neuen Schulstandort Stapelfeld bis zu 160 Kinder in einer KiTa Platz finden könnten. Die Gemeinden Braak, Brunsbek und Stapelfeld haben ihr grundsätzliches Interesse an einer Zusammenarbeit am Standort Stapelfeld bekundet. Auf den Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung Stapelfeld vom 15.04.2024 unter TOP N18 (Vorlage Nr. 2024/006/0196) wird Bezug genommen.

In der Kita Stapelfeld werden derzeit bis zu 74 Kinder Ü3 und bis zu 20 Kinder U3 betreut (94 genehmigte Plätze).

Die aktuellen Kinderzahlen Stapelfeld, Stand: 01.07.2024 sind als Anlage beigefügt.

Ein Auszug aus dem Entwurf des Bedarfsplans der Kindertagesbetreuung im Kreis Stormarn 2024/2025 ist dieser Vorlage ebenfalls beigefügt. Dieser enthält Textauszüge zur prognostizierten Bevölkerungsentwicklung und der Betreuungssituation Krippe und Tagespflege (Kinder jünger 3 Jahre) sowie im Elementarbereich (Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt).

Der Gemeinde stehen laut Landesentwicklungsplan bis 2036 noch 119 Wohneinheiten (WE) zur Verfügung (Stand 31.12.2023). Hiervon werden ca. 20 WE für den BP 17 (Hofstelle „Hauptstraße 42“) verwendet. Im BP 18 können ca. 20 WE realisiert werden. Auf dem Gelände der jetzigen Schule könnten ca. 15 WE entstehen, sofern diese Fläche künftig als Wohngebiet überplant werden soll. Nicht außer Acht zu lassen sind die durch Generationswechseln frei werdenden Bestandsgebäude, die meist durch Familien mit Kindern bezogen werden. Im Durchschnitt kann pro Wohneinheit mit mind. 1 Kind gerechnet werden. 

Laut dem Statistischen Bundesamt sind die Geburtenraten seit 2017 (mit Ausnahme 2021 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie) rückläufig. Aufgrund der anhaltenden Flüchtlingssituation und der wohnbaulichen Entwicklung in Stapelfeld ist damit zu rechnen, dass die 94 Plätze in der Kita Stapelfeld auf Sicht den gemeindlichen Bedarf nicht decken und nicht auskömmlich sein werden. 

Um sämtliche Bedarfe der Gemeinden Stapelfeld (mindestens 94 Plätze, abhängig von der wohnbaulichen Entwicklung eher mehr), Brunsbek (mindestens 80 Plätze, auf Sicht eher mehr) und Braak (max. Belegrechte) decken zu können, würden 160 Plätze nicht ausreichen.

Hier könnten allenfalls Platzkontigente der mitwirkenden Gemeinden verhandelt werden, um die Situationen am bestehenden Kita-Standort zu entlasten.

Aus Gesprächen mit freien Kita-Trägern kann berichtet werden, dass es ohnehin schwierig sein wird, für eine derart große Einrichtung (160 Plätze) einen freien Träger zu finden mit der Konsequenz, dass dies durch eine Kommune bzw. Kita-Zweckverband übernommen werden müsste. Gerade im Hinblick auf die umfangreichen (pädagogischen) Anforderungen gem. KiTaG, ist für den Betrieb einer Kita mittlerweile die Professionalität eines freien Trägers erforderlich. Der Betrieb von Kitas durch Kommunen wird immer mehr zur Ausnahme. Weiterhin ist zu bedenken, dass auch ausreichend pädagogisches Personal vorhanden sein muss, um den Betrieb der Kita aufrecht zu erhalten. 

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Finanz. Auswirkung

Sofern Bedarf gesehen wird: Finanzielle Beteiligung an der Konzeptentwicklung und Bauleitplanung für gemeinsamen KiTa-Standort.

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Anlagen

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