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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/001/0145-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt, dem AWO Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (AWO Interkulturell - Migrationsberatungsstelle im Kreis Stormarn) eine Zuwendung für die MBSH in Höhe von 3.502,55 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2026 einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 bei Produkt 331000 Förderung von Trägern der Wohlfahrt berücksichtigt.

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Sachverhalt

Wie in der Sitzung des Amtsausschusses am 04.10.2024 erbeten, ist der Antrag des AWO Landesverbandes Schleswig-Holstein e.V. (AWO Interkulturell) der Vorlage als nichtöffentliche Anlage beigefügt. Inhaltlich wird auf die Ursprungsvorlage verwiesen.

Die MBSH ist ein landesgefördertes Angebot und steht den Zugewanderten in den ersten fünf Jahren nach der Einreise in das Bundesgebiet zu, sowie auch bei nachholendem Integrationsbedarf länger in Deutschland lebenden Zugewanderten.

Die Kostensteigerung resultiert insbesondere aus der Steigerung der Personalkosten in den Beratungsdiensten. Der Haustarifvertrag orientiert sich am TVöD, bei dem es im Frühjahr 2024 eine Erhöhung der Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200,00 € sowie eine weitere Steigerung von 5,5 % gab. Dies wurde im Haustarifvertrag der AWO nachverhandelt und wirkt ab 01.01.2025.

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Finanz. Auswirkung

3.502,55 € Aufwand und Auszahlung im Haushalt 2025.

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