Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/006/0239
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsantrag Tennisclub Brunsbek e.V. für 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Fabian Knospe
- Aktenzeichen:
- 000.410-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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28.10.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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04.11.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Tennisclub Brunsbek e.V. eine Zuwendung in Höhe von 500,00 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2026 einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 bei Produkt 421000 Förderung des Sports berücksichtigt.
Sachverhalt
Der Tennisclub Brunsbek e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 500,00 € gestellt.
Die Zuwendung wird beantragt für die gemeinnützige Bewirtschaftung des Vereins zur Förderung des Sports in der Region, insbesondere auch zur Förderung der Jugendarbeit. Gemäß der Gegenüberstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben für 2025 sind für die Einnahmen, inklusive der beantragten Zuwendung, rund 30.300,00 € und für die Ausgaben rund 44.600,00 € geplant.
Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.
Für die vorherigen Jahre wurde durch die Gemeinde jeweils eine Zuwendung in Höhe von 500,00 € gewährt.
Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zu einer Höhe von 1.500,00 € in vereinfachter Form bis zum 31.03.2026 einzureichen.