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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/006/0237

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dem VSG Stapelfeld von 1968 e.V. eine Zuwendung in Höhe von 9.000,00 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2026 einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 bei Produkt 421000 Förderung des Sports berücksichtigt.

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Sachverhalt

Der Verein VSG Stapelfeld von 1968 e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 9.000,00 € gestellt.

Die Zuwendung wird beantragt für die Förderung der Jugendtrainer, Reinigung der Kabinen/des Außenbereiches, Knappschaftskosten, Übungsleiterausgaben, Jugendförderung, Verbandskosten, Steuerberaterkosten, Verwaltungskosten, Investitionen in den Platz und das Vereinsheim (Zuwendungsanteil lediglich 250,00 €), Nutzung Sporthalle, Weiterbildungskosten und Angebote Kurse/Jugendcamp. Der größte Anteil der Zuwendung soll den Übungsleiterausgaben und der Jugendförderung zukommen (4.500,00 €).

Nach Darstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben (jeweils rund 111.300 Euro) des Vereins für 2025 inkl. Zuwendung der Gemeinde Stapelfeld ergibt sich ein Überschuss von rund 100,00 €.

 

Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.

Für die vorherigen Jahre wurde durch die Gemeinde jeweils eine Zuwendung in Höhe von 7.500,00 € gewährt.

Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zum 31.03.2026 einzureichen.

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Finanz. Auswirkung

9.000,00 € Aufwand und Auszahlung im Haushalt 2025

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