Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/003/0183
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsantrag Schützenverein Brunsbek u.U. e.V. für 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Fabian Knospe
- Aktenzeichen:
- 000.410-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Brunsbek
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Entscheidung
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06.11.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Schützenverein Brunsbek u.U. e.V. eine Zuwendung in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2026 einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 bei Produkt 421000 Förderung des Sports berücksichtigt.
Sachverhalt
Der Schützenverein Brunsbek u.U. e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 3.000,00 € gestellt.
Die Zuwendung wird beantragt für die finanzielle Unterstützung zur Deckung der laufenden Kosten wie Heizöl, Strom, Wasser und Internet und zur Mitgliederförderung. Nach Darstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben ergibt sich für 2025 inklusive der beantragten Zuwendungen von insgesamt 4.500 €, 1.500 € bei der Gemeinde Braak und 3.000 € bei der Gemeinde Brunsbek, ein Fehlbetrag von rund 300 €.
Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.
Für 2023 wurde durch die Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von 2.500,00 € gewährt, für 2024 eine Zuwendung in Höhe von 3.000,00 €.
Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zum 31.03.2026 einzureichen.