Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0278
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsantrag Seniorengemeinschaft Hoisdorf für 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Fabian Knospe
- Aktenzeichen:
- 000.410-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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15.10.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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28.10.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, der Seniorengemeinschaft Hoisdorf eine Zuwendung in Höhe von 800,00 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2026 einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 bei Produkt 281000 Heimat- und sonstige Kulturpflege berücksichtigt.
Sachverhalt
Die Seniorengemeinschaft Hoisdorf hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 800,00 € gestellt.
Die Zuwendung wird beantragt für die Kosten für den Bus für zehn Busausfahrten, an denen jeweils ca. 50 Hoisdorfer Senioren teilnehmen, die überwiegend keine anderen Möglichkeiten für Ausfahrten haben. Pro Ausfahrt betragen die Kosten für den Bus 850,00 €. Die Einnahmen werden mit 7.700,00 € geplant. Dies ist der Eigenanteil der Senioren an den Ausfahrten.
Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie liegen vor. Der Antrag wurde am 07.10.2024 persönlich in der Amtsverwaltung gestellt. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.
Für die Vorjahre wurde durch die Gemeinde ebenfalls eine Zuwendung gewährt. In 2023 wurde eine Zuwendung von 500,00 € gewährt und für das Jahr 2024 eine Zuwendung in Höhe von 800,00 €.
Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zu einer Höhe von 1.500,00 € in vereinfachter Form bis zum 31.03.2026 einzureichen.