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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0275

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dem TuS Hoisdorf e.V. eine Zuwendung in Höhe von 32.900,00 € zur institutionellen Förderung zu gewähren. Davon werden 22.900,00 € als allgemeine Zuwendung und 10.000,00 € als Zuwendung für die Platzpflege gewährt. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2026 einzureichen.

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 bei Produkt 421000 Förderung des Sports berücksichtigt.

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Sachverhalt

Der TuS Hoisdorf hat Anträge auf Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuwendungen zur institutionellen Förderung über 33.000,00 €, sowie über 10.000,00 € gestellt.

Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.

 

Die 33.000,00 € werden als allgemeine Zuwendung für die Verwaltung der gemeindeeigenen Liegenschaft beantragt. Dazu gehören die Pflege und Unterhaltung des Kunstrasenplatzes und des Sportzentrums.

 

Die 10.000,00 € werden für die Aufwendungen zur Platzpflege (Mähen, Wässern, Düngen inkl. Materialkosten) beantragt. Die Gesamtkosten belaufen sich laut Zuwendungsantrag auf 20.950,00 €. Diese Summe ergibt sich aus dem Arbeitslohn für den Platzwart und den Kosten für Rasensaat, Düngemittel und sonstige Materialien. Die Aufstellung der Kosten ist der Vorlage als nichtöffentliche Anlage beigefügt. Die Anlage ist nichtöffentlich beigefügt, da in der Aufstellung persönliche Daten vorhanden sind.

 

Nach Darstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben ergibt sich für 2025 inklusive des beantragten Zuschusses in Höhe von 33.000,00 € ein Überschuss von 10.100,00 €. In dieser Darstellung ist die beantragte Zuwendung in Höhe von 10.000,00 € für die Platzpflege nicht berücksichtigt.

 

Gemäß 3.1 der "Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Hoisdorf" ist der Zweck von Zuwendungen, die Zuwendungsempfänger in die Lage zu versetzen, Aufgaben zu erfüllen bzw. Leistungen zu erbringen, an denen die Gemeinde ein erhebliches Interesse hat und die ohne die Zuwendung der nicht oder nicht im notwendigen Maße durchgeführt werden können.

Außerdem sollen gemäß 3.3 der Rahmenrichtlinie Zuwendungen grundsätzlich nachrangig gewährt werden. Vorrangig sind Förderungsmöglichkeiten durch Dritte und/oder Eigenmittel und/oder weitere Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.

Laut der vorgelegten Kalkulation der Einnahmen und Ausgaben für 2025 wird beim Verein wie oben aufgeführt ein Überschuss in Höhe von 10.100,00 € erwartet. Damit sind Eigenmittel vorhanden, die vorrangig vor Zuwendungen der Gemeinde aufzubrauchen sind. Die allgemeine Zuwendung wird daher entsprechend auf 22.900,00 €verringert.

Für die vorherigen Jahre wurde durch die Gemeinde eine allgemeine Zuwendung in Höhe 20.000,00 € gewährt und 7.000,00 € für die Platzpflege.

Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zum 31.05.2026 einzureichen.

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Finanz. Auswirkung

 32.900,00 € Aufwand und Auszahlung im Haushalt 2025

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