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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0267-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt für den Zeitraum ab dem 01.02.2025 (Beginn neues Schulhalbjahr) die gem. Sitzungsvorlage errechneten Benutzungs- und Verpflegungsgebühren. Die Benutzungsgebühren sind zu 50%, die Verpflegungsgebühren zu xxx % umzulegen.

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Sachverhalt

Auf die ursprüngliche Sitzungsvorlage und die Beratung im Schul- und Sozialausschuss am 18.09.2024 wird inhaltlich verwiesen. Es ergeben sich nachfolgend aufgeführte Änderungen:

Benutzungsgebühren:

Die Beschäftigungsentgelte wurden korrigiert. Zwei Beschäftigte der OGS unterstützen auch im Vormittagsschulbetrieb. Die jeweiligen Zeitanteile wurden demnach herausgerechnet, sodass sich die Entgelte von 450.186 Euro auf 416.300 Euro reduzieren.

Bei einer Kostendeckung von 50% der Gesamtaufwendungen ergeben sich folgende monatliche Benutzungsgebühren (außer Kursgebühr, hier halbjährlich pro Kurs):

Das von der Gemeinde zu tragende Defizit beläuft sich auf prognostiziert rund 235.300 Euro.

 

Verpflegung:

Die Unterdeckung aus 2023 i.H.v. rund 21.840 Euro soll je zu 1/3 mit den Kalkulationen 2025, 2026 und 2027 ausgeglichen werden. Dadurch ergibt sich jeweils ein Betrag i.H.v. rund 7.280 Euro. Weiterhin soll neben der Kostenbeteiligung von 100% auch eine Berechnung mit 85% erfolgen.

Bei einer Vollkostenbeteiligung ergeben sich nachfolgend aufgeführte monatliche Gebühren:

 

Bei einer Beteiligung von 85% ergeben sich nachfolgend aufgeführte monatliche Gebühren, wobei das gemeindliche Defizit bei prognostiziert 18.900 Euro läge.

Abweichende Gebührenfestsetzungen sind möglich, führen jedoch zu einer Änderung der geplanten Gebührenerträge und zur Veränderung des Anteils der Gemeinde an den Kosten. Die Gebühren sind in die OGS-Satzung, welche gesondert zur Beratung vorgelegt wird, aufzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

Da die Anmeldezahlen für das 2. Schulhalbjahr 2024/2025 geringer ausfallen könnten als angenommen, wurden in der Haushaltsplanung 2025 unter dem Produkt 211000 (Grundschule), Kostenträger 1510 (OGS) geringere Gebührenerträge eingeplant als in den Kalkulationen errechnet.

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Anlagen

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