Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0277
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsantrag TuS Hoisdorf e.V. für 2025 - Rasenbewässerungsanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Fabian Knospe
- Aktenzeichen:
- 000.410-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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15.10.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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28.10.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Verein TuS Hoisdorf e.V. eine Zuwendung in Höhe von 22.500,00 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller innerhalb der im Zuwendungsbescheid genannten Frist einzureichen.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 noch nicht berücksichtigt und sind bei Produkt 421000 Förderung des Sports einzuplanen.
Sachverhalt
Der TuS Hoisdorf e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur Projektförderung in Höhe von 22.500,00 € gestellt.
Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.
Die Zuwendung wird beantragt für die Anschaffung und den Bau einer automatisierten Rasenbewässerungsanlage auf dem Gelände des Rasenplatzes an der Waldstraße. Die Maßnahme soll insgesamt 50.000,00 € kosten. Hierfür könnten nach Angaben des Vereins Fördermittel in Höhe von 27.500,00 € bewilligt werden. Der Antrag an die Gemeinde umfasst den noch verbleibenden Eigenanteil.
Von Seiten des Vereins wird auf die besondere Dringlichkeit der Maßnahme hingewiesen.
Die Einnahmen und Ausgaben für dieses Projekt sind in der Kalkulation für das Jahr 2025 nicht enthalten, die mit einem Überschuss von 10.100,00 € abschließt. Gemäß der Vorlage 2024/004/0275 wäre die allgemeine Zuwendung entsprechend zu kürzen.
Eigenmittel sind gemäß den vorliegenden Unterlagen nicht vorhanden und Fördermittel könnten beantragt werden.
Der Verwendungsnachweis für die Projektförderung ist gemäß 6.6 a der Rahmenrichtlinie grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach der im Bewilligungsbescheid genannten Frist einzureichen.