Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0276
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsanträge TuS Hoisdorf e.V. für 2025 - Flutlichtanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Fabian Knospe
- Aktenzeichen:
- 000.410-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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15.10.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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28.10.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Verein TuS Hoisdorf e.V. eine Zuwendung in Höhe von 8.000,00 € für die Umrüstung zu einer LED-Flutlichtanlage zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller innerhalb der im Zuwendungsbescheid genannten Frist einzureichen.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 bei Produkt 421000 Förderung des Sports berücksichtigt.
Sachverhalt
Der TuS Hoisdorf e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur Projektförderung in Höhe von 12.000,00 € gestellt.
Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.
Die Zuwendung wird beantragt für die Reparatur der bestehenden Flutlichtanlage zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit. Hierfür müssen die verbauten Vorschaltgeräte getauscht und die elektrische Verkabelung auf einen CE-konformen Zustand gebracht werden. Die Kosten würden bei rund 2.000,00 € pro Mast liegen.
Als Alternative hat der Verein einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur Projektförderung in Höhe von 8.000,00 € gestellt. Dieser bezieht sich auf die Umrüstung zu einer LED-Flutlichtanlage. Der TuS Hoisdorf möchte dieses Vorhaben mit Zuschüssen von 80 % fördern lassen. Der Antrag an die Gemeinde umfasst den noch verbleibenden Eigenanteil. Mit der Umrüstung würden die Reparaturkosten in Höhe von 12.000,00 € entfallen.
Von Seiten des Vereins wird auf die besondere Dringlichkeit der Maßnahme hingewiesen.
Die Einnahmen und Ausgaben für dieses Projekt sind in der Kalkulation für das Jahr 2025 nicht enthalten, die mit einem Überschuss von 10.100,00 € abschließt. Gemäß der Vorlage 2024/004/0275 wäre die allgemeine Zuwendung entsprechend zu kürzen.
Eigenmittel sind gemäß den vorliegenden Unterlagen nicht vorhanden und Fördermittel könnten beantragt werden.
Der Verwendungsnachweis für die Projektförderung ist gemäß 6.6 a der Rahmenrichtlinie grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach der im Bewilligungsbescheid genannten Frist einzureichen.