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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0274

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt, dem Tennisclub Blau-Gelb e.V. Hoisdorf sowohl für die institutionelle Förderung als auch für die Projektförderung keine Zuwendung zu gewähren, da Eigenmittel vorhanden sind, die gem. 3.3 der Zuwendungsrichtlinie vorrangig zu verwenden sind. 

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Sachverhalt

Der Tennisclub Blau-Gelb e.V. Hoisdorf hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 3.000,00 € gestellt. Außerdem wurde ein Antrag zur Projektförderung für die Renovierung der Damen- und Herren-WCs im Clubhaus in Höhe von 8.000,00 € gestellt.

Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.

Für die beiden vorherigen Jahre wurde durch die Gemeinde jeweils eine Zuwendung in Höhe von 3.000,00 € gewährt.

 

Die Zuwendung zur institutionellen Förderung wird beantragt für Maßnahmen zur Jugendförderung. Dazu gehören Trainerhonorare, Anschaffung von Geräten und Bällen und Hallenkosten in der Wintersaison. Nach Darstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben für 2025 ergibt sich inklusive des beantragten Zuschusses ein Überschuss von rund 2.600,00 €. Die Einnahmen sind mit 45.400,00 € geplant, die Ausgaben mit rund 42.800,00 €. Ohne den gemeindlichen Zuschuss ergibt sich ein Fehlbetrag von rund 400,00 €. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2023 weist einen Überschuss von rund 5.000,00 € aus. Aus dieser ergibt sich ebenfalls, dass der Verein rund 32.400,00 € auf dem Girokonto zur Verfügung hat.

 

Die Einnahmen und Ausgaben für die Projektförderung sind in der Planung für 2025 nicht enthalten. Gemäß Zuwendungsantrag wird von Kosten in Höhe von ca. 8.000,00 € ausgegangen. Entsprechende Angebote liegen dem Zuwendungsantrag bei. Die Zuwendung wird beantragt, weil die WCs nicht mehr den hygienischen und ästhetischen Anforderungen entsprechen, beide teilweise defekt sind und nicht der aktuellen Trinkwasser-Verordnung entsprechen. Die WCs werden beim täglichen Trainingsbetrieb genutzt, sowie bei Punktspielen und Kinder- und Jugendturnieren.

 

Gemäß 3.1 der "Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Hoisdorf" ist der Zweck von Zuwendungen, die Zuwendungsempfänger in die Lage zu versetzen, Aufgaben zu erfüllen bzw. Leistungen zu erbringen, an denen die Gemeinde ein erhebliches Interesse hat und die ohne die Zuwendung der nicht oder nicht im notwendigen Maße durchgeführt werden können.

Außerdem sollen gemäß 3.3 der Rahmenrichtlinie Zuwendungen grundsätzlich nachrangig gewährt werden. Vorrangig sind Förderungsmöglichkeiten durch Dritte und/oder Eigenmittel und/oder weitere Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.

Wie oben aufgeführt sind Eigenmittel vorhanden, die vorrangig vor Zuwendungen der Gemeinde aufzubrauchen sind.

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Finanz. Auswirkung

 Keine, da Ablehnung der Anträge

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