Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0263
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Stormarn ab 01.09.2024 - Schülerbeförderung zur Grundschule Hoisdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Hintze
- Aktenzeichen:
- 241.102.4
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Schul- und Sozialausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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18.09.2024
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Geplant
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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15.10.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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28.10.2024
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Bereit
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt, zum Schuljahr 2025/2026 die 100% Finanzierung der Schülerfahrkarten für die Schüler und Schülerinnen an der Grundschule Hoisdorf für die Straßenzüge Gottesgabe, Thie, Am Dorfmuseum, Dorfstraße und Sprenger Weg, deren Entfernung zwischen Schulort und Wohnort unter 2 km liegt, einzustellen.
Die Eltern können dann ein Schülerdeutschlandticket über OLAV mit einem Eigenanteil von 29,00 € beantragen.
Sachverhalt
Der Kreis Stormarn hat im Juni 2024 die Schülerbeförderungssatzung zum 01.09.2024 unter anderem soweit geändert, dass die 1/3 Beteiligung durch den Schulträger an den ausgehändigten Schülerfahrkarten der jeweiligen Schule entfällt. Weiter entfällt die Kilometerbegrenzung vom 2 km zur nächstgelegenen Schule.
In der Vergangenheit hatten nur Schüler und Schülerinnen (SuS) der Grundschule Hoisdorf einen Anspruch auf eine Schülerfahrkarte, wenn diese nicht am Schulort wohnten und die zuständige Schule mindestens 2 km vom Wohnort entfernt lag. Sofern der Wohnort nicht auch Schulort ist und der Wohnort mindestens 2 km entfernt liegt, haben die SuS eine Schülerfahrkarte erhalten. Für die Gemeinde Hoisdorf gab es eine Sonderregelung für die SuS, die in Hoisdorf und mindestens 2 km von der Grundschule Hoisdorf entfernt wohnen. Diese SuS haben eine Schülerfahrkarte vom Kreis Stormarn erhalten, da die Wegstrecke von der Wohnadresse zur Grundschule als unzumutbare fußläufige Wegstrecke anerkannt wurde. Weiter haben die SuS, die in Oetjendorf wohnen, in der Vergangenheit eine Schülerfahrkarte erhalten, da Oetjendorf ein Ortsteil von Hoisdorf ist und somit nicht Schulort ist. Hier gab es eine jährliche Abrechnung mit dem Kreis Stormarn, wonach die Gemeinde Hoisdorf als Schulträgerin 1/3 der Kosten getragen hat.
Weiter hat die Gemeinde vor etlichen Jahren beschlossen, dass die SuS, die in den Straßen Gottesgabe, Thie, Am Dorfmuseum, Dorfstraße und Sprenger Weg wohnen, eine Schülerfahrkarte erhalten und die Gemeinde Hoisdorf somit 100% der Schülerbeförderungskosten trägt.
Ab dem 01.09.2024 entfällt die Entfernung von 2 km zwischen Wohnort und Schulort. Alle SuS, die in einem Ortsteil bzw. in Hoisdorf mindestens 2 km von der Grundschule entfernt wohnen oder nicht in Hoisdorf wohnen, können wie gewohnt über OLAV (Online-Antragsverfahren) ein Deutschland-Schulticket kostenlos beantragen.
Weiter können ab 01.09.2024 auch SuS eine Schülerfahrkarte beantragen, die im Schulort unter 2 km Entfernung wohnen. Hier wird vom Kreis Stormarn ein Teil des Deutschlandtickets (20,00 €) übernommen. Die Eltern zahlen dann einen Eigenanteil in Höhe von 29,00 €. Dies betrifft unter anderem auch die SuS aus den Straßen Gottesgabe, Thie, Am Dorfmuseum, Dorfstraße und Sprenger Weg. In diesem Fall wird es für den Erhalt des Deutschland-Schultickets zwei Zeiträume geben.
Für die Zeit vom 01.09. – 31.12.2024 gibt es einen sogenannten Übergangszeitraum. In diesen Zeitraum müssen sich die SuS zunächst selbst ein Deutschlandticket für 49 €/Monat kaufen (im Abo oder nur für einzelne Monate). Ab Januar ist dann im Nachhinein durch den Kreis eine einmalige Erstattung von 20 €/Monat (maximal 80 € für die 4 Monate Sept. – Dez.) möglich. Um die Erstattung zu erhalten, wird es eine Online-Lösung geben, zu der es noch eine gesonderte Information vom Kreis Stormarn geben wird. Dieses selbst erworbene Deutschlandticket muss zum 31.12.2024 selbständig gekündigt werden (Kündigungsfrist bis zum 10. eines jeden Monats zum Ende des Kalendermonats), da im Laufe des letzten Quartals 2024 das Deutschland-Schulticket für 29 €/Monat mit Gültigkeit ab 01.01.2025 ganz normal auch über OLAV beantragt werden kann.
Für das Schuljahr 2024/2025 sind bereits die Schülerfahrkarten nach der altbekannten Weise über das OLAV beantragt und ausgehändigt worden. Auch die SuS mit der Ausnahmeregelung (100% Finanzierung durch die Gemeinde Hoisdorf) für die Straßen Gottesgabe, Thie, Am Dorfmuseum, Dorfstraße und Sprenger Weg haben bereits die Schülerfahrkarten erhalten.
Die Verwaltung empfiehlt, das Prozedere für das Schuljahr 2024/2025 beizubehalten und ab dem Schuljahr 2025/2026 keine Sonderregelung in der Schülerbeförderung mehr zu treffen. Somit haben alle SuS die Möglichkeit, ein Deutschlandticket zu beantragen. Die SuS, die heute einen Anspruch auf eine Schülerfahrkarte haben bzw. wo die Gemeinde Hoisdorf 100% übernimmt, können dann eine Schülerfahrkarte über OLAV beantragen und zahlen monatlich einen Eigenanteil von 29,00 €. Alle anderen SuS beantragen weiterhin eine Schülerfahrkarte ohne Eigenanteil über OLAV.
Finanz. Auswirkung
Einsparungen in der Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2024/2025 durch den Wegfall der 1/3-Beteiligung durch die Gemeinde Hoisdorf an den Kreis Stormarn und ab dem Schuljahr 2025/2026 zusätzlich durch den Wegfall der 100%-Finanzierung der Fahrkarten für die Straßenzüge Gottesgabe, Thie, Am Dorfmuseum, Dorfstraße und Sprenger Weg